Ambulante Hilfen zur Erziehung

Kinder und Jugendliche brauchen verlässliche Bezugspersonen, die ihnen Sicherheit, emotionale Stabilität und Orientierung bieten, um sich zu selbstverantwortlichen und eigenständigen Erwachsenen zu entwickeln.

 

Nicht alle Familien können diesen Rahmen für ein gesundes Aufwachsen gewährleisten. Daher gilt es, diese zielführend zu korrigieren. Wir stellen Angebote bereit, die den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen Sozialisationsbedingungen bieten, die sie für ihre Entwicklung brauchen. Dies geschieht in ambulanter Form. Getreu dem Motto, ambulant vor stationär können so Hilfen installiert werden, welche zielführend und systemändernd positiv wirken.

 

Da ein Kind immer ein Teil des Systems seiner Herkunftsfamilie bleibt, ist die Herkunftsfamilie ebenso Adressat unserer Arbeit und wird abhängig von der individuellen Problematik in die Hilfe mit eingebunden. Ebenso sehen wir uns gegenüber den belegenden Jugendämtern verpflichtet, das von ihnen entgegengebrachte Vertrauen zu rechtfertigen und den daraus abzuleitenden Erziehungsauftrag optimal und transparent umzusetzen.

 

Folgende Leistungen der ambulanten Hilfen zur Erziehung erbringen wir:

 

  • Erziehungsbeistandsschaften (§30 SGB VIII)
  • Einfache Integrationshilfe im Bildungsalltag eines jungen Menschen (§53 und §54 SGB XII)
  • Qualifizierter Integrationshilfe im Bildungsalltag eines jungen Menschen (§35a SGB VIII)
  • Begleitete Umgänge (§ 18 SGB VIII)
  • Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
  • Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII)

 

 

 

 

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